Das Kashrut in der Küche und bei Veranstaltungen jeder Art ist uns eminent wichtig. Wir bitten deshalb alle Mitglieder, sich an die nachstehenden Richtlinien zu halten.

  1. Die Küche bleibt wochentags geschlossen und darf nur nach vorheriger Konsultation und Anweisungen von David Schwarz david@minjan-brunau.com benutzt werden.
  2. Kochen und Vorbereitung von Speisen in unserer Küche ist ausschliesslich Caterern mit einer anerkannten orthodoxen Zürcher Haschgachah vorbehalten. Jegliche Ausnahme von dieser Regel bedarf des ausdrücklichen Einverständnisses des Vorstandes.
  3. Für öffentliche Anlässe von und für das Minjan sind nur Esswaren erlaubt, die unter einer anerkannten orthodoxen Zürcher Haschgachah hergestellt wurden, oder die in einem Zürcher Koscher-Geschäft gekauft wurden. Auch hier bedürfen Ausnahmen der Regel der ausdrücklichen Zustimmung des Vorstandes. Unter „öffentliche Anlässe“ in obigem Sinne gelten: Schabat-Kiddusch, Se’udat Schlischit, *Tikun nach dem Dawenen etc., sowie jede Veranstaltung welche als vom Minjan bestätigt angesehen wird. Im Zweifelsfalle soll der Vorstand konsultiert werden.
  4. Für sämtlich oben nicht erwähnten privaten Anlässe übernimmt das Minjan keine Verantwortung für die Aufsicht/Haschgachah. Was die Benutzung der Küche für private Anlässe betrifft, gelten jedoch auch hier die Einschränkungen laut oben erwähntem § 2.

Tikun/Jahrzeit nach dem Dawenen:
Um es unseren Mitpalelim zu erleichtern, werden wir in Zukunft eine gewisse Menge von Lejkech in unserem Tiefkühler an Lager halten. Somit kann jedermann einen Tikun mit Lejkech und Bromfen auch bei David Schwarz gegen einen Unkostenbeitrag bestellen.